Mit 1. Juli 1999 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz -BauKG (BGBl Nr. 37/1999) in Kraft getreten. Den Kern dieses Gesetztes bildet die Miteinbeziehung des Bauherrn in das umfassende Thema der Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Den wesentlichen Bestandteil dabei bildet die Koordination des Arbeitnehmerschutzes, von der ersten Planungsphase (Planungskoordination), über die Ausführungsphase (Baukoordination), bis hin zum Betrieb des Bauwerkes (Unterlage für spätere Arbeiten).
Nachfolgende Punkte zählen zu den Aufgaben des Bauherrn:
- Bestellung eines Planungskoordinators
- Bestellung eines Baustellenkoordinators
- Erstellung einer Vorankündigung und Übermittlung an das Arbeitsinspektorat
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
In Abhängigkeit wie viele Arbeitnehmer aufeinanderfolgend oder gleichzeitig auf der Baustelle zum Einsatz kommen, dementsprechend sind nachfolgend angeführte Erfordernisse verpflichtend:
| Vorankündigung | Baukoordination | SiGe-Plan | Unterlage für spätere Arbeiten |
|
| ein Gewerk / Auftragnehmer | ||||
| bis 30 Arbeitstage bis 20 Arbeitnehmer bis 500 Personentage |
NEIN | NEIN | NEIN | JA |
| bei gefährlichen Arbeiten bis 30 Arbeitstage bis 20 Arbeitnehmer bis 500 Personentage |
NEIN | NEIN | JA | JA |
| mehr als 30 Arbeitstage mehr als 20 Arbeitnehmer mehr als 500 Personentage |
JA | NEIN | JA | JA |
| mehrere Gewerke / Auftragnehmer gleichzeitig | ||||
| bis 30 Arbeitstage bis 20 Arbeitnehmer bis 500 Personentage |
NEIN | JA | NEIN | JA |
| bei gefährlichen Arbeiten bis 30 Arbeitstage bis 20 Arbeitnehmer bis 500 Personentage |
NEIN | JA | JA | JA |
| mehr als 30 Arbeitstage mehr als 20 Arbeitnehmer mehr als 500 Personentage |
JA | JA | JA | JA |
ICH BIN BEFUGTER UND AUSGEBILDETER PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATOR
Gerne übernehme ich für Ihr Projekt auch die Planungs- und Baustellenkoordinatoren Aufgaben. Entweder als gesonderte Leistung für € 72,00/Std. inkl. UST zuzüglich Fahrtkosten a’ € 0,48/km oder im Zuge der örtlichen Bauaufsicht.







