Planungsbüro & Bauunternehmen Schober

Mit 1. Juli 1999 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz -BauKG (BGBl Nr. 37/1999) in Kraft getreten. Den Kern dieses Gesetztes bildet die Miteinbeziehung des Bauherrn in das umfassende Thema der Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Den wesentlichen Bestandteil dabei bildet die Koordination des Arbeitnehmerschutzes, von der ersten Planungsphase (Planungskoordination), über die Ausführungsphase (Baukoordination), bis hin zum Betrieb des Bauwerkes (Unterlage für spätere Arbeiten).

Nachfolgende Punkte zählen zu den Aufgaben des Bauherrn:

  • Bestellung eines Planungskoordinators
  • Bestellung eines Baustellenkoordinators
  • Erstellung einer Vorankündigung und Übermittlung an das Arbeitsinspektorat
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
  • Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

In Abhängigkeit wie viele Arbeitnehmer aufeinanderfolgend oder gleichzeitig auf der Baustelle zum Einsatz kommen, dementsprechend sind nachfolgend angeführte Erfordernisse verpflichtend:

Vorankündigung Baukoordination SiGe-Plan Unterlage für
spätere Arbeiten
ein Gewerk / Auftragnehmer
bis 30 Arbeitstage
bis 20 Arbeitnehmer
bis 500 Personentage
NEIN NEIN NEIN JA
bei gefährlichen Arbeiten
bis 30 Arbeitstage
bis 20 Arbeitnehmer
bis 500 Personentage
NEIN NEIN JA JA
mehr als 30 Arbeitstage
mehr als 20 Arbeitnehmer
mehr als 500 Personentage
JA NEIN JA JA
mehrere Gewerke / Auftragnehmer gleichzeitig
bis 30 Arbeitstage
bis 20 Arbeitnehmer
bis 500 Personentage
NEIN JA NEIN JA
bei gefährlichen Arbeiten
bis 30 Arbeitstage
bis 20 Arbeitnehmer
bis 500 Personentage
NEIN JA JA JA
mehr als 30 Arbeitstage
mehr als 20 Arbeitnehmer
mehr als 500 Personentage
JA JA JA JA

 

ICH BIN BEFUGTER UND AUSGEBILDETER PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATOR

Gerne übernehme ich für Ihr Projekt auch die Planungs- und Baustellenkoordinatoren Aufgaben. Entweder als gesonderte Leistung für € 72,00/Std. inkl. UST zuzüglich Fahrtkosten a’ € 0,48/km oder im Zuge der örtlichen Bauaufsicht.

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